Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Allgemeines
marinegrau OG wird im nachfolgenden marinegrau genannt. Die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner werden im nachfolgenden Auftraggebende genannt. Jedem an marinegrau erteilten Auftrag liegen die vorliegenden AGBs zugrunde. Eine einmalige Bestätigung der AGBs ist ausreichend und behält ihre Gültigkeit auch für Folgeaufträge, sofern die AGBs nicht geändert werden. Abweichungen aus den AGBs erlangen ausschließlich durch schriftliche Bestätigung von marinegrau Gültigkeit. Sämtliche Beträge verstehen sich exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Planung
Die Auftragserteilung hat in jedem Fall schriftlich per Email an eine Geschäfts-Adresse der Domain @marinegrau.com zu erfolgen. Sofern von der oder dem Auftraggebenden gewünscht, wird von marinegrau eine Auftragsbestätigung ausgestellt. Sollten sich seitens der oder des Auftraggebenden Termine oder Fristen ändern, behält sich marinegrau vor, nach Rücksprache mit der oder des Auftraggebenden einen Zuschlag in angemessener Höhe zu verrechnen.
Die oder der Auftraggebende verpflichtet sich, unverzüglich alle zur Leistungsdurchführung notwendigen Informationen und Materialien an marinegrau zu übermitteln. Die oder der Auftraggebende erklärt sich bereit, die Kontaktdaten sämtlicher Mitwirkenden der Produktion an marinegrau zu übermitteln. Die oder der Auftraggebende stellt eine hauptverantwortliche Kontaktperson zur Verfügung, die für die Beantwortung von Rückfragen und die Abnahme des Produkts/der Produktion zur Verfügung steht.
3. Durchführung der Produktion
Die oder der Auftraggebende hat für das Erscheinen aller für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Mitwirkenden zu sorgen. Die Auswahl technischer Arbeitsmittel und die allgemeine technische Gestaltung des Produkts/der Produktion obliegt marinegrau und wird im Rahmen der Vereinbarung mit der oder dem Auftraggebenden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Auf Wunsch der oder des Auftraggebenden ermöglicht marinegrau bei der Herstellung anwesend zu sein.
marinegrau steht es frei, angekündigtes Personal durch qualifiziertes Fachpersonal vertreten zu lassen. Zusätzliche, vom Auftrag abweichende Transporte, Lieferungen, Auf- und Abbauten werden gesondert verrechnet. Wird bei einem Auftrag eine Entgeltpauschale vereinbart, so ist ein (1) Auf- und Abbau inbegriffen. Sind weitere Auf- und Abbauten notwendig, wird ggf. der erneute Auf- und Abbau gesondert verrechnet.
marinegrau verpflichtet sich zur Einhaltung der örtlichen Veranstaltungsgesetze. marinegrau behält sich weiterhin vor, nach eigenem Ermessen die Lautstärke zu begrenzen, sollte ansonsten ein Schaden an marinegrau-Personal oder anderen Personen drohen.
4. Lieferung/Korrekturen/Abnahme
Die Lieferung des Produkts, sofern digital möglich, erfolgt als Datei (.wav, .mov, ..., ddp folder, dcp) zum Download. Abweichende und branchenunübliche Formate sind bei der Auftragserteilung bekannt zu geben und werden ggf. gesondert verrechnet. Vorabversionen können als MP3 versandt werden. marinegrau verpflichtet sich, bis zum vereinbarten Liefertermin ein technisch einwandfreies Produkt/eine technisch einwandfreie Beschallung zu liefern, sofern keine Verzögerungen durch den Auftraggeber vorliegen.
Wird für einen Auftrag eine Entgeltpauschale vereinbart ist eine (1) Korrekturrunde inbegriffen. Die oder der Auftraggebende hat jegliche gewünschte Änderungen innerhalb von 7 Tagen ab Zusendung des Produkts bekanntzugeben. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Produkt als abgenommen. Spätere oder weitere Korrekturwünsche werden zu einem im Vorfeld vereinbarten Stundensatz verrechnet, marinegrau ist allerdings nicht verpflichtet, diese durchzuführen.
Bei der Anlieferung von fehlerhaften Daten an marinegrau verschiebt sich der Liefertermin automatisch um die vergangene Zeit bis zur korrekten Anlieferung, um mindestens aber 7 Tage. Die Abnahme bedeutet eine Billigung der technischen und künstlerischen Qualität. marinegrau haftet nicht für technische oder musikalische Mängel, die durch Mitwirkende, die Auftraggebende oder den Auftraggebenden verursacht wurden.
5. Kosten
5.1 Anzahlung
Sofern nicht anders im Angebot angegeben ist bei Aufträgen, deren Gesamtkosten € 2000,- übersteigen, eine Anzahlung in Höhe von 50% zu leisten. Bei nicht erfolgter Anzahlung steht es marinegrau frei, vom Vertrag zurückzutreten. marinegrau steht es frei, auch bei geringeren Gesamtkosten eine Anzahlung zu verlangen, wenn bereits im Vorfeld hohe Kosten anfallen oder vergangene Geschäftsbeziehungen dies notwendig erscheinen lassen. marinegrau steht es frei, Zwischenrechnungen aufzustellen, um Schritte in der Erstellung des Produkts gesondert abzurechnen.
5.2 Bezahlung
Sämtliche offenen Beträge sind spätestens 10 Tage nach dem Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahnspesen in Höhe von € 15,- pro Mahnstufe an. Nach der dritten Mahnung behält sich marinegrau das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben, wodurch zusätzliche Kosten entstehen können.
6. Rechte
marinegrau kann nicht überprüfen, ob die Rechte des von der oder dem Auftraggebenden in Auftrag gestellten Produkts geklärt sind. Für alle mit einer Produktion oder der Veröffentlichung ebenjener einhergehenden Verletzungen des Urheber- oder Verwertungsrechts haftet die oder der Auftraggebende und niemals marinegrau.
Sofern nicht anders vereinbart, gehen sämtliche Produzenten-Verwertungsrechte eines Produkts/einer Produktion nach der Abnahme in die Hände der oder des Auftraggebenden, jedenfalls aber erst nach der Bezahlung aller offenen Forderungen von marinegrau, über. Für die nicht durch einen Lizenzvertrag vereinbarte, also unrechtmäßige Nutzung eines Produzenten-Verwertungsrechts von marinegrau vor der Bezahlung aller offenen Forderungen wird eine Verlust-Pauschale von € 50,- pro Tag plus € 5,- pro verwertbarer Sendeminute in Rechnung gestellt.
7. Haftung Materialien/Gegenstände
marinegrau haftet nicht für eventuelle Schäden an Originalmaterialien (z.B. Tonbändern), wenn deren Benützung zur Auftragserfüllung unbedingt notwendig ist. Eine Haftung für überlassene Gegenstände wird nicht übernommen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Diese lagern auf Kosten und Gefahr der oder des Auftraggebenden bei marinegrau. marinegrau verpflichtet sich, vom Kunden in den firmeneigenen Räumlichkeiten vergessene Gegenstände 2 Wochen aufzubewahren.
8. Archivierung
Rohdaten werden von marinegrau mindestens 1 Monat nach Erfüllung des Vertrages aufbewahrt, danach werden sie ohne weitere Verständigung gelöscht. Eine längere Aufbewahrung ist gegen Entgelt möglich.
9. Meldung/Namensnennung
marinegrau behält sich vor, in Credits oder auf Albumcovern genannt zu werden, die Art und Weise der Namensnennung zu bestimmen oder eine Namensnennung zu verweigern. In jedem Fall ist mit marinegrau Rücksprache zu halten. Sofern physische Datenträger, die eine Leistung von marinegrau enthalten, hergestellt werden, sind fünf (5) Exemplare an marinegrau zu senden.
10. Rücktritt vom Vertrag
Tritt bei der Herstellung des Produkts ein Umstand ein, der die vertragsmäßige und rechtzeitige Herstellung unmöglich macht, so hat marinegrau nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Produkts, die weder von marinegrau noch von der oder dem Auftraggebenden zu vertreten ist, berechtigt die oder den Auftraggebenden nur zum Rücktritt vom Vertrag, jedoch sind die bisher erbrachten Leistungen von marinegrau zu entgelten.
11. Einwirkung Dritter in das Produkt
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn die oder der Auftraggebende ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von marinegrau Eingriffe in das Produkt vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.
12. Stornobedingungen
Folgende Stornoentgelte werden für mündlich oder schriftlich gebuchte Termine verrechnet:
- Bis zwei Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 25%
- Innerhalb von zwei Wochen vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 50%
- Ab 72 Stunden vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 75%
- Ab 24 Stunden vor vereinbartem Arbeitsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100%
Ebenfalls 100% werden fällig, wenn der Auftrag durch Verschulden der oder des Auftraggebenden oder Mitwirkenden der Produktion nicht zum vereinbarten Zeitpunkt durchgeführt werden kann (fehlende Daten, kaputte Instrumente, äußere Umstände, die eine Durchführung unmöglich machen, ...).
13. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten aus Geschäftsbeziehungen wird als Gerichtsstand Wien vereinbart.
14. Wirksamkeit
Ist eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Stand Jänner 2025